Aktuelles


Liebe Patientinnen und Patienten,

Das E-Rezept wurde zum 1. Januar pflichtgemäß eingeführt.

Unsere Pflicht ist es, das E-Rezept zu erstellen, damit endet unsere Arbeit und Verantwortung.

Als Allererstes müssen wir Ihre Versichertenkarte einlesen, nur dann werden Rezepte oder Überweisungen von uns erstellt. Bitte gewöhnen Sie sich also an, Ihre Versichertenkarte immer mit sich zu führen. Wenn Sie die Karte beim ersten Kontakt vergessen haben, werden wir Ihnen kein Rezept ausstellen können.

Sie können es jetzt folgendermaßen einlösen:

  • Sie gehen mit Ihrer Versichertenkarte in die Apotheke, dort wird Ihre Karte eingelesen und das Rezept vom Telematik-Server geholt, Sie bekommen Ihr Medikament
  • Sie haben eine E-Rezept App auf Ihrem Smartphone mit NFC-Funktion und eine eGK-PIN. Wenn Sie eine App der gematik verwenden, erhalten Sie den Rezeptcode direkt auf Ihr Smartphone und können ihn an Ihre Apotheke schicken. Dazu müssen Sie wohl Ihr Smartphone mit Ihrer Versichertenkarte (deshalb die NFC Funktion) verbinden. Wir haben damit nichts zu tun, bitte stellen Sie auch deshalb diesbezüglich keine Fragen an uns. Eventuell weiß Ihre Krankenkasse dazu mehr.
  • Wir drucken Ihnen in dringenden Fällen auch ein Papier mit dem Code aus, dies wird aber die Ausnahme sein (Papierverschwendung/Druckkosten) . Auch dieses muss von mir digital signiert werden und ist deshalb nicht sofort einlösebereit. Ich signiere in der Regel in der Mittagpause oder abends.

Das E-Rezept verliert 90 Tage nach dem Ausstellen seine Gültigkeit und wird 10 Tage später vom E-Rezept-Server gelöscht.

Nicht alle Rezepte können derzeit als elektronische Rezepte erstellt werden, dies geschieht erst in den kommenden Jahren.

Diese Rezepte werden weiterhin klassisch ausgestellt:

  • Privatrezepte
  • Teststreifen für Blutzucker und Quick/INR
  • Verbandsmittel
  • Hilfsmittel (z.B. Pflegebett, Toilettenstuhl, Rollator etc)
  • Betäubungsmittel

Das Team bedankt sich für Ihr Verständnis!

© 2024 | Design: Thomas Bendokat